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Im Rahmen des LS-Führerprogramms von August Härter errichteter Hochbunker von 1940-41
Der Bunker (LS-Führerprogramm No. 13) steht mit seiner Längsseite der Germaniastraße zugewandt, die Schmalseite weist zur Gabelsbergerstraße. Schräg gegenüber auf der anderen Seite der Germaniastraße befindet sich die Comeniusschule als weiterer größerer Baukörper innerhalb der Wohnbebauung.
Die Erdarbeiten beginnen am 17. Dezember 1940, die Betonarbeiten am 20. Januar 1941. Der Betonaufwand pro Schutzplatz beträgt 5,63 Kubikmeter. Der Bunker ist 36 m lang und 14 m breit und hat damit eine Grundfläche von 504 qm. Auf vier Etagen verteilen sich 760 Schutzplätze. Es gibt Einzelräume für 12 Personen, Heizung, Notwasserbehälter und eine Notstromanlage für die Belüftung. Ausdrücklich wird im Bauantrag für die Ausführung der Bodenplatte und der Bunkerwände Beton ohne Bewehrung und für die Zwischendecken und die oberste Decke Stahlbeton ausgewiesen. Zunächst wird 1941 ein Bauantrag für den Bunker als Luftschutzbau Nr. 16 gestellt (848). Architekt ist August Härter, die ausführende Firma die Bauunternehmung Gebr. Weil aus Limburg. Im Juli 1941 folgt der Antrag für den Treppenturm (323), im August ein Antrag für die Einfriedigung (479) und im Juli 1943 ein weiterer Antrag für luftschutztechnisch notwendige Anbauten (340).
Für den Dachstuhl wird eine Ausführung aus Bimsbeton und Eisenbetonrippen geplant. Aus feuertechnischen Gründen bekommt das Dach eine große Einstiegsgaube an der Südostfront, der Heizraum wird auf der Rückseite angebaut. Der Kamin aus hartgebrannten Ziegeln wird innen mit Steigeisen bestückt, um einerseits eine Reinigung zu gewährleisten, aber auch, um über ein Laufbrett einen Einstieg in ein Liegefenster im Dach und damit in den Dachstuhl zu ermöglichen. Erst in einem zweiten Bauabschnitt wird ein Treppenturm ebenfalls mit betoniertem Dachstuhl angebaut.
Der Bauantrag des Hochbunkers weist einen Sockel aus Muschelkalk aus, dazu Eingänge mit „reich profilierter Haustein-Umrahmung“ sowie streng geometrisch aufgeteilte Eichenholztüren vor den Gasschleusen. Ausdrücklich wird in Anlehnung an die Umgebung ein Schieferdach in altdeutscher Deckung gefordert und die Außengestaltung bis hin zur Ligusterhecke differenziert. Die östliche Längswand, die zur Straße orientiert ist, zeigt insgesamt vier symmetrisch verteilte Eingänge mit Segmentbogen, davon ist einer vermauert. Ein weiterer Eingang befindet sich auf der südlichen Schmalseite, er ist zu einem Fenster umgewandelt.
Entworfen werden die Medaillons durch den Bildhauer Carl Stock, der seit 1908 ein Atelier im Städel bezogen hat und als Bildhauer und Medailleur bis zu seinem Tod 1945 hauptsächlich in Frankfurt am Main tätig ist. Seit 2012 sind die Medaillons als denkmalwerte Sachteile denkmalgeschützt.
Während der nördliche Teil der Fassade weitgehend unverändert erscheint, sind im südlichen Abschnitt die Blendfenster mit den Lüftungsöffnungen durch moderne Fenster ersetzt. Weitere Öffnungen sind auf der Südseite eingebrochen, während die nördliche Schmalseite unverändert erscheint. Nach Westen ist an der Längswand ein 5 m breiter und 7 m tiefer Anbau vorhanden, an dessen Nordwand lehnt sich der Schornstein an, der bis über das Dach reicht.
Nach dem Krieg dient er dem Fürsorgeamt als Flüchtlingsunterkunft für heimatlose Jugendliche und ist ab dem 1. November 1947 an die Vereinigte Frankfurter Wohlfahrt vermietet. 1948 werden 13 Fenster in die Fassade gebrochen. Der Bunker wird als „Altbunker“ nach 1987 offenbar nicht auf einen aktuellen Stand der Schutzraumtechnik gebracht. Heute befindet sich der Bunker im Besitz der Stadt Frankfurt, ist als Kulturbunker und Künstlerwerkstatt ausgebaut und auf allen Etagen brandschutztechnisch ertüchtigt.
Der Hochbunker steht als Einzelkulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen unter Denkmalschutz.
Literatur
Hampel, Andrea: Hochbunker in Frankfurt am Main. Denkmaltopografie Stadt Frankfurt am Main. (Beiträge zum Denkmalschutz in Frankfurt am Main; 17), Frankfurt am Main 2012.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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