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Eisenbetonbrücke von 1921 mit ausgekragter Brüstung zwischen ornamental dekorierten Pilastern in der Achse der Stupanusstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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