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Mitten im Feld südwestlich des Ortes gelegene, rechteckige Anlage von 1,08 ar, bewachsen mit großen Bäumen und eingefasst durch Holzzaun. Lediglich 2 Grabsteine erhalten, beschriftet in hebräischer und deutscher Schrift. Der größere Sandstein führt den Namen des 1842 geborenen und 1908 verstorbenen David Harris. Wegen der Bedeutung für die jüdische Kultur und die Geschichte des Ortes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |