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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Barocker Fachwerkbau unmittelbar am alten Eingangsbereich zum Schlossgebäude. Fensterteilung und Krüppelwalmdach schließen auf einen Bau von Anfang 18. Jh. Das Haus nimmt eine prominente Lage im Straßenbild vor dem Schloss ein und ist deshalb und wegen seiner baukünstlerischen Qualität als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |