Albinistrasse 25
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Albinistraße 25
Flur: 45
Flurstück: 134

Zweigeschossiges, verputztes Geschäftshaus unter einem Mansarddach mit abgerundetem, leicht eingezogenem Eckeingang über einer geschwungenen Freitreppe unter einer Welschen Haube. Der Eingangsbereich ist durch flache Lisenen abgesetzt, die Tür mit einem profilierten Rahmen und einem flachen Gesims versehen. Die Geschosse sind unterschiedlich hoch und unterschiedlich durchfenstert. Die Obergeschossfenster sind horizontal durch ein einfaches, im Eingangsbereich unterbrochenes Brüstungsgesims verbunden. Das Gebäude wurde 1925 im Auftrag der Kreisbauernschaft des Kreises Wetzlar als Büro und Lagerhaus mit Einliegerwohnung durch den Architekten Veit aus Wetzlar errichtet. In den Jahren 1934 und 1953 erfolgten im Inneren weitgehende Umbauten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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