Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das dreigeschossige Fachwerkhaus besteht aus zwei unterschiedlich alten Gebäudeteilen. Der rechte, traufständige Teil des Hauses mit seinem dichten Gefüge konstruktiven Fachwerks und den Geschossüberständen weist auf eine Bauzeit im 17.Jahrhundert hin. Der linke Teil des Hauses ist demgegenüber wesentlich älter. Im Rahmen einer Sanierung 1986 durchgeführte dendrochronologische Untersuchungen an einigen Hölzern ergaben eine Datierung ins Jahr 1356. Es handelt sich somit um das älteste bürgerliche Fachwerkhaus in Wetzlar. Das Gebäude ist ein dreigeschossiger Wandständerbau mit Hängepfosten. Angeblattete Kopfbänder, geblattete Riegel und Geschossvorkragungen auf leicht gekehlten Knaggen zeigen das für das späte Mittelalter typische Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |