Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Im Jahre 1884 wurde auf den Grundmauern eines Vorgängerbaus das neue Postamt errichtet. Seit 1565 ist an dieser Stelle Bebauung nachgewiesen. Zwischen 1715 und 1718 ließ der Kammergerichtspräsident Franz Adolf Dietrich von Ingelheim hier ein Palais für sich errichten, das seit 1782 auch dem Kammergericht als Tagungsort diente. Nach der Auflösung des Reichskammergerichts teilte das Gebäude das Schicksal des benachbarten Kammergerichtsarchivs und wurde 1818 an den preussischen Staat verkauft, der das Haus bis 1877 als Kaserne nutzte. Der Dreiflügelbau aus Fachwerk wurde ein Jahrzehnt später weitgehend abgetragen und durch einen Neubau ersetzt, dessen Fassaden in Zierformen der Neorenaissance mit üppigem Dekor versehen wurden. Die historisierende Dekoration des Gebäudes wurde im Zuge eines Umbaus im Jahre 1928 weitgehend entfernt und bei der Neugestaltung wieder an die Formen des Vorgängerbaus angelehnt. Das Gebäude ist als Dreiflügelanlage mit schmalen, kurzen Seitenflügeln errichtet worden. Der schmale Hof wurde bei den Umbauten 1928 durch einen eingeschossigen Vorbau, der mit den Seitenflügeln abschließt, weitgehend geschlossen. Auffälligstes Merkmal des zweigeschossigen, schlicht verputzten Gebäudes ist noch immer der Mittelrisalit mit seinem geschwungenen, halbrund geschlossenen Frontispiz, das an die Form des Vorgängerbaus erinnert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |