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Die im Urkataster als "Haeusertreppchen" bezeichnete Treppe stellt eine der wohl seit dem Spätmittelalter unveränderten Wegeverbindungen zwischen dem Hausertor und dem Immunitätsbezirk des Marienstiftes dar. Noch heute präsentiert sich die Domtreppe in ihrer historischen Einfassung mit Bruchsteinmauern, die die Flanke des Berges in mehrere Stufen gliedern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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