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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Rosengasse 1
  • Sandgasse 12
Flur: 14
Flurstück: 212

Das zweigeschossige Fachwerkhaus aus dem Jahre 1603 markiert an einer städtebaulich hervorgehobenen Stelle den Abzweig der Rosengasse von der sich im weiteren Verlauf verengenden Sandgasse. Das Vorderhaus ist zur Rosengasse traufständig mit einem übergiebelten, im 20. Jahrhundert entstandenen Zwerchhaus und einem für Wetzlar recht großen Geschossüberstand. Das kleine Gebäude verfügt außer seinen profilierten Schwellen und Rähmen über keine weiteren Zierformen. An die Rückseite des Hauses schließt ein zur Sandgasse traufständiges Fachwerkhaus aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts als Hinterhaus an. Auch dieses Gebäude wurde in einem einfachen Fachwerkgefüge ohne Zierformen errichtet. Die beiden Gebäude sind im Inneren miteinander verbunden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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