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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das große dreigeschossige Fachwerkhaus aus der Zeit um 1700, das ehemals den Namen "Zum goldnen Faß" trug, markiert die enge Einmündung der Hofstatt in die Rosengasse und verengt zusammen mit der Nr. 6 optisch den Straßenraum der Scheunengasse. Das traufständige Wohnhaus verfügt noch über ein relativ dichtes Fachwerkgefüge, das jedoch schon weitgehend auf Zierformen und Geschoßüberstände verzichtet. Hervorstechendstes Merkmal des wohl ehemals verputzten Gebäudes ist die zweiflügelige Eingangstür, deren Füllungen mit Lorbeergirlanden und Diamantquaderungen verziert sind. Diese aus dem frühen 19. Jahrhundert stammende Tür dominiert noch heute die Hauptfassade des Gebäudes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |