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Das dreigeschossige, traufständige Fachwerkhaus von Johann Conrad Mayntzler aus dem Jahre 1714 zeigt in den Obergeschossen eine Fülle unterschiedlicher Fachwerkzierformen, die das Gebäude stilistisch in das späte 17. Jahrhundert verweisen. Die gebogenen Streben mit Winkelhölzern, Feuerböcke und genaste, gebogene Fußbänder gehören Anfang des 18. Jahrhunderts schon zu den altertümlichen Formen. Lediglich das vollständige Fehlen von Geschossüberständen zeigt, dass das Gebäude schon in die Zeit nach 1700 gehört. Das Erdgeschoss wurde vollständig umgestaltet und das große, verschieferte Zwerchhaus seines Giebels beraubt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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