Stabsgebäude, Eingangssituation
Sixt-von-Armin-Kaserne, Stabsgebäude
Sixt-von-Armin-Kaserne, Luftaufnahme
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • An der Kommandantur 3
Sixt-von-Armin-Kaserne
Flur: 55
Flurstück: 72/80

Im Zuge der schnellen Aufrüstung der Wehrmacht seit der Mitte der 30er Jahre entstand hinter der Wohnbebauung der Braunfelser Straße westlich des Kalsmunts eine zweite Kaserne neben der Spilburg-Kaserne. Die nach dem preußischen General und Wetzlarer Ehrenbürger Sixt von Armin benannte Kaserne wurde seit 1936 errichtet. Einem großen Exerzierplatz waren nach Osten mehrere Reihen viergeschossiger Kasernenbauten vorgelagert. Nördlich und westlich des Platzes befanden sich Ställe, Garagen und Hallen. Die gesamte Anlage wurde inzwischen aufgegeben und zum Teil zivilen Nutzungen zugeführt. Weitgehend unverändert erhalten blieb lediglich das am früheren Sportplatz gelegene Stabsgebäude. Der zweigeschossige, verputzte Ziegelbau erhebt sich über einem hohen Sockelgeschoss. Seine strenge Hauptfassade wird nur durch die 17 Fensterachsen und den 3 Achsen umfassenden mittigen Eingang gegliedert. Der Eingangsbereich ist durch teilweise nahezu vollplastische Keramikplatten hervorgehoben. Schräge, mit Rautenstäben eingefasste Gewände umgeben die drei Türen und sind mit Trauben, Ähren und Tiermotiven versehen. Breite Kämpfer trennen die Türen von den schmalen Oberlichtern. Neben einem Blütenmotiv im mittleren Kämpfer wurden die Kämpfer der seitlichen Türen mit Soldatenköpfen versehen. Ein mit Blatt- und Blütenmotiven geschmücktes Karnies schließt die breite Gebälkzone ab, die die drei Türen zusammenfasst. Das Gebälk wird durch ein von zwei Medaillons mit Fruchtgebinden flankiertes Relief zweier, unter einer Eiche ruhender Soldaten gegliedert. Nach oben abgeschlossen wird das Gebäude von einem flachen Walmdach mit einem hohen Uhrturm in der Mitte, der mit einer Welschen Haube gedeckt ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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