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Der heutige Friedhof umfasst ein leicht abschüssiges Gelände mit dichtem Baumbestand, das von einer Bruchsteinmauer zum Straßenraum abgegrenzt und im übrigen von einer Hecke eingefriedet ist. Auf dem Friedhof weisen zwei bruchsteineingefasste, diagonal angeordnete Gedenksteine aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg auf die hier beerdigten Gefallenen hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |