Burgstraße 11, Burgruine, Zeichnung, Ansicht von Westen
Burgruine, hist. Aufnahme
Burgruine, Ansicht von Süden
Burgruine, Blick von Nordwesten
Burgruine, Blick von Südosten
Burgruine, Ansicht zur Burgstraße
Burgstraße 11, Burgruine, Zeichnung, Ansicht von Westen
Burgstraße 11, Burgruine, Zeichnung, Ansicht von Westen
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
Hermannstein
  • Burgstraße 11
Burgruine
Flur: 15
Flurstück: 81/3

Der ältere Teil der Burg, der Wohnturm, wurde in den Jahren 1373-79 für Landgraf Hermann II. von Hessen als Stützpunkt im Kampf gegen Graf Johann von Solms-Burgsolms, der die Reichsstadt Wetzlar besetzt hielt, erbaut. Im Jahr 1437 entstand größerer Schaden durch einen Brandanschlag, vermutlich durch Graf Bernhard III. von Solms-Braunfels. Im Jahr 1483, nach dem Erwerb durch Hofmarschall Johann Schenk zu Schweinsberg, wurde die Anlage um ein dreigeschossiges Wohngebäude erweitert. Im Jahr 1486 sind Reparaturarbeiten am Turm mit finanzieller Unterstützung des Landgrafen von Hessen belegt. 1965 wurde die Burg an Privatnutzer verkauft und zu Wohnzwecken großenteils wieder aufgebaut. Der obere Teil der Burg besteht aus einer gotischen Wohnturmanlage nach Vorbildern des französischen Donjon. Der trapezförmige Wohnturm mit abgerundeten Ecken, die im dritten Obergeschoss zu Ecktürmen (Tourellen) ausgebaut sind, werden durch einen turmartigen, halbrunden, massiven Vorbau zur Nordostseite hin ergänzt. Der Turm verfügt über zwei hohe, überwölbte Geschosse mit Holzbalkendecken auf halber Höhe. Darüber befindet sich eine Wehrplattform mit umlaufendem ca. 3,20 m hohem Wehrgang sowie drei runden Ecktürmchen. Bis 1780 war der Turm mit einem steilen Walmdach und das dritte Obergeschoss vermutlich mit einer Holzbalkendecke versehen. Drei Seiten des Turmes sind durchfenstert, wobei besonders das große Kreuzstockfenster an der Südwestwand auffällt. Der Zugang zum Turm liegt an der Südostseite; seine innere Erschließung erfolgt über eine schmale Wendeltreppe in der südöstlichen Turmecke. Im Erdgeschoss befindet sich die Küche mit großer, erhaltener Herdstelle, der darüber liegende Raum wird ebenfalls Wirtschafts- und Lagerfunktion übernommen haben. Das dritte und vierte Turmgeschoss diente mit großer Wahrscheinlichkeit eher wohnlichen und repräsentativen Zwecken, worauf der Kamin an der Ostwand hinweist. Beide Feuerstellen verfügen über separate Abzüge innerhalb der Turmmauern, die als hohe Kamine das äußere Bild des Turmes prägen. Das oberste Geschoss hatte die Funktion einer Wehrplattform, worauf die mit schmalen Beobachtungs- und Schießöffnungen versehenen Ecktürme hindeuten. Der untere Teil der Burg besteht aus einem östlich anschließenden, ehemals dreigeschossigen, rechteckigen Wohngebäude des 15. Jahrhunderts ohne Wehranlagen mit einem polygonalen Treppenturm an der Westseite. Im Untergeschoss, das an seiner südlichen Schmalseite erschlossen wird, sind die große Küche sowie zwei weitere kreuzgratgewölbte Räume erhalten. Im nur noch teilweise bauzeitlich erhaltenen Obergeschoss lag in der südöstlichen Gebäudeecke vermutlich der vierjochige, kreuzrippengewölbte Festsaal mit polygonalem Erker und zwei Kreuzstockfenstern. Zwei weitere kreuzrippengewölbte Räume wurden von einem Längs- und einem Querflur erschlossen. In einem nordwestlich gelegenen Raum befindet sich ein Zugang zum ehemaligen Wehrgang der nördlichen Ringmauer. Über der in der südwestlichen Gebäudeecke liegenden Treppe liegt ein weiterer kleiner Raum ungeklärter Funktion. Das über den westlich gelegenen polygonalen Treppenturm erschlossene dritte Geschoss ist nur noch in Resten erhalten. Ansätze von Kreuzstockfenstern sowie die Reste eines großen Kamins an der Südseite weisen auf eine Wohnnutzung hin. Die gesamte Anlage ist von Zwingern umgeben.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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