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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Hofreite mit überdachter Pforte und giebelständigem Wohnhaus. Interessante Ausprägung einer Mischform zwischen "fränkischer Hofreite" in Hakenform und Hüttenberger Hoftyp. Der Wohnbau mit gutem Fachwerk um 1700. Der Toranbau um 1900. Die Hofreite bestimmt das Ortsbild an dieser Straßenecke und leitet zum Eingangbereich der Burg über.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |