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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Große barocke Hofreite des Hüttenberger Typus mit abgewalmtem Dach. Im linken Teil Übersetzung des Obergeschosses, d. h. Einbeziehung eines ehemals giebelständigen Wohnbaues des frühen 19. Jhs. Der Bau bildet gegenüber der Eschbaumgasse einen städtebaulich wichtigen Akzent. Deshalb und wegen der gut ablesbaren, auf landwirtschaftliche Strukturveränderungen des 19. Jhs. hinweisenden Mischform Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |