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Geschlossene Hofanlage auf freiem Feld. Das Wasser wurde der Mühle künstlich zugeleitet. Kernbau ist das Mühlenhaus über hohem Sandsteinsockel; das Mühlrad ehemals freiliegend im Sockel, seine Aufhängung ist noch erkennbar. Der imposante Fachwerkbau darüber verputzt, die Proportionen lassen auf eine Entstehungszeit um 1600 schließen. Spätere Anbauten des 18. und 19. Jhs. Wegen seiner Bedeutung für die Ortsgeschichte und aus baugeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |