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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
L-förmige Anlage, Scheune und Nebengebäude in einfachem, konstruktiven Fachwerk um 1800. Wohngebäude in steilen Proportionen mit starken Geschoßübersetzungen. Alte Fensterteilungen erhalten, Fachwerk des 17. Jhs. Aufwendiges schmiedeeisernes Tor mit Holzfüllungen um 1920. Die große, den Platz überschattende Linde von malerischer Wirkung. Wegen der ortsbildprägenden Lage am Dorfplatz und der baukünstlerischen Qualität Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |