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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Fachwerkwohnhaus, völlig verkleidet, Sockel mit Klinkern zugemauert. Unter der Verkleidung verputzter Fachwerkbau des 17. Jhs. mit starken Geschoßüberständen. Die Fensterteilung ungestört, die Fachwerkkonstruktion noch intakt erhalten. Der Bau repräsentiert innerhalb der Fachwerkbauten des Ortes ein frühes Exemplar in guter Ausprägung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |