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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
L-förmige intakte Hofreite des 18.Jhs. am Ortseingang mit wichtiger, rahmender Funktion kurz vor dem Beginn der Aufweitung der Georgenstraße. Das Wohnhaus giebelständig, mit Geschoßüberstand, einläufiger Freitreppe des späten 19 Jhs. Die kleinen Fenster lassen auf ungestörtes Fachwerk schließen. Im Hofhintegrund L-förmig große Scheune, auch intakt erhalten mit einfachem Fachwerk um 1800. Wegen der Bedeutung im Ortsbild sowie als herausragender, gut erhaltener Barockbau Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |