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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Intakte Hofreite des frühen 19. Jhs. mit überdachtem Tor, direkt an das Wohngebäude angebaut; dieses giebelständig ohne Geschoßübersetzungen, verputzt, rein konstruktives Fachwerk zu erwarten. An der anderen Seite lehnt sich das Tor an ein ehemaliges Stall-, heute Altenteilgebäude an. Für das Platzbild ist der Bau mit seinem Tor von eminenter Bedeutung, da er ebenso wie das bedeutende Haus Nr. 24/26 als Eckrahmung fungiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |