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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Bescheidenes, traufständiges Wohnhaus mit angebautem Hallentor mit Mann-Pforte, das Tor einfach, jedoch für die Wirkung zum Platz hin hervorragend. Das Wohnhaus verputzt, an Hand der Proportionen und der gedrungenen Form der Fensterteilung u. U. noch ein Bau des 17. Jhs. zu erwarten. Bedeutend für den Straßenraum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |