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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Langgestreckter, im Grundriß rechteckiger Hof mit Geschoßübersetzung. im hinteren Teil massiv mit klassizistischen Thermenfenstern, zur Wiesengasse zweiflügeliges Hoftor. Der Bau in seinem vorderen Teil Mitte 18. Jh., im hinteren Teil Anbau um 1800. Im 18. Jh. Hakenhof, im frühen 19. Jh. unter Einbezug der barocken Teile Umbau zum geschlossenen Hof. Bedeutende Anlage an ortsbildlich wichtigem Punkt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |