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Vorgängerbau von 1357 urkundlich nachgewiesen. Der jetzige Saalbau mit polygonalem Dachreiter über dem leicht eingezogenen Chor 1748 von Benedikt Kößler, darin zweigeschossige Empore. Der quadratische Chorraum mit Kreuzrippengewölbe Mitte 15. Jh.
An der südöstlichen Kirchhofsmauer sind historische Grabsteine, überwiegend des 18. Jahrhunderts, aufgestellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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