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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus, Teil einer ehemaligen Ackerbürgerhofreite mit qualitätvoller Fachwerkfiguration im Giebel. Ehemaliges Hallengeschoß durch Ladeneinbau gestört, im oberen Teil die großen Streben im Ansatz erhalten. Weit ausladende krumme Streben, 2. Hälfte 17. Jh. Darüber im Giebel Wilde Mann-Form.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |