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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Verschliffenes Doppelhaus mit einem hohen, eingebauten Haupthaus, dem offensichtlich zwei kleinere Häuser vorgesetzt sind. Die Trennung heute verschliffen. Die ganze Anlage unter Verputz und Schiefer, das Fachwerk jedoch erhalten. Die Parzellengrenze des Grundstücks in der Fassade voll ausgenutzt. Ortsbildprägende Funktion im Straßenbild, Entstehungszeit 17. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |