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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Ähnlicher Bau wie das Nachbarhaus Nr. 21, ebenfalls mit glattem zweigeschossigen Ständerunterbau. Im Erdgeschoß durch Laden leicht gestört, im Obergeschoß starke Übersetzungen, ganz verputzt bzw. verschiefert. Als Entstehungszeit ist ebenfalls Mitte 17. Jh. anzunehmen. Wichtiger Bestandteil der malerischen Häusergruppe Mühlstraße 21-9.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |