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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Hohes zweigeschossiges Wohnhaus, ehemals auf Ständergeschoß, dieses jedoch stark gestört, teilweise massiv erneuert. Die beiden Obergeschosse und der Giebel ganz asbestzementverkleidet, jedoch ursprünglich kleine Fensterteilung des 17. Jhs. erhalten. Der Bau vermittelt städtebaulich zwischen Federmannsgäßchen und Mühlstraße, außerdem läßt er in seiner Ausdehnung und der Fensteranordnung qualitätvolles Zierfachwerk des Frühbarock erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |