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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
1537 ist an dieser Stelle eine Vorgängermühle nachweisbar. Heutiger Bau errichtet 1804. An der Ecke Inschriftsteine mit Datum 1804. Über dem Portal einfache rechteckige Platte mit Inschrift verschiedener Namen, dort ebenfalls Datum 1804; darüber Stadtwappen. 2016 restauriert.
Zweigeschossiger Putzbau unter hohem Krüppelwalmdach. Sockelgeschoss in Bruchstein mit restauriertem Mühlrad.
Die Mühle ist wegen ihrer Bedeutung für das Ortsbild und auch wegen ihrer lokal- und technikgeschichtlichen Bedeutung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |