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Gründerzeitliches Wohnhaus mit zwei Etagen, in der Achse der Mühlstraße. Giebel betont, dort Datum 1902. Gekoppelte Fenster, Mittelrisalit, Bossenquader an den Ecken. Eingang aus der Achse nach rechts versetzt. Einfacher Bau, noch in der Formensprache der Gründerzeit. Lokalhistorischen Wert als bestes erhaltenes Wohnhaus dieser Zeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |