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Qualitätvoller, klassizistischer Villen- oder Verwaltungsbau, zweigeschossig mit feinem, scharf profilierten Dekor, umlaufenden Friesen, Balkon in der Mittelachse, genuteten Fensterumrahmungen, flachem Zeltdach auf vorgetäuschtem Konsolengesims. Klar ausgewogener kubischer Baukörper um 1820. Für den Ort selten. Städtebaulich bedeutend als beherrschender Blickpunkt im Aufeinandertreffen von Schillerstraße und Hindenburgstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |