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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Benachbart dem frühen Bau Schloßgasse 11 in ähnlichen Proportionen, die Giebelfassade verputzt, die Traufseite mit Übersetzungen asbestzementverschindelt. Im obersten Giebel der Krüppelwalm von gedrehter Konsole getragen. Die ursprüngliche Fenstereinteilung ist vorhanden. Anhand der Proportionen und des winzigen Krüppelwalms im Erdgeschoß ist der Bau in das frühe 17. Jh. einzuordnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |