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Wetteraukreis
Nidda
  • Schloßgasse 23
  • Schloßgasse
  • Schloßgasse 25
  • Schloßgasse 36
Schloss
Flur: 1
Flurstück: 461/1, 461/2, 956/2, 958/2

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage

Anfänge als Wasserburg der Grafen Volkold von Nidda, ab dem späten 16. Jahrhundert Umbau zum Schloss durch die Landgrafen von Hessen-Darmstadt. Es diente der Verwaltung und war Sitz der Amtmänner. Zeitweise Residenz des Landgrafen Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt. 1821 Auflösung der landgräflichen Ämter und Nutzung als Sitz des Landrates. Ab 1848 Verwaltungsgebäude des Regierungsbezirkes und später Kreises Nidda, danach Amtsgericht und Grundbuchamt. Seit 2018 in privater Hand.

Kreisrunde Anlage, dem östlichen Ende der Stadtbefestigung vorgelagert, umgeben von Grünanlage, Mauern und Gräben. Im 19. Jahrhundert waren nasse Gräben und Wehranlagen noch vorhanden. Von den Ursprungsbauten des Mittelalters sichtbar nichts mehr erhalten. Der älteste Bau, der "Niddaische Bau", 2. Hälfte 16. Jahrhundert, mit Treppenturm und Renaissance-Portal, im Obergeschoss Sandsteinkamin. Daran anschließend angepasster Torbau von 1907-08.

Aus dem 19. Jahrhundert das Wohnhaus des Amtsrichters und Remisen, sowie der Gefängnisbau.

Ehemaliges Amtsgericht

Bau in spätgotischen Formen mit Renaissance-Schmuckformen, der sich der städtebaulichen Situation des Wasserschlosses anpasst. Rundbogige Tordurchfahrt mit angeputzter Kassettendecke, die Fenster abgefast im Stil des 16. Jahrhunderts. Auf der Rückseite in Kartusche mit Jugendstilanklängen die Bezeichnung "Erbaut 1907/08".

Ehemaliges Grundbuchamt

Klassizistischer, zweigeschossiger, holzverschindelter Bau mit zweiläufiger Freitreppe und Walmdach. Ursprünglich Wohnhaus des Landrichters nach Umbau des Schlosses zum Amtsgericht. Beherrschender Baukörper, der als Pendant zum Schlossbau wirkt.

Ehemaliges Gefängnis

Kubischer Bau mit klassizistischem Zeltdach, im Obergeschoss Zellen mit schmalen liegenden Schlitzfenstern. Ursprüngliche Vergitterung. Entstanden um die Mitte des 19. Jahrhunderts.

Der Schlosskomplex ist Kulturdenkmal wegen seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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