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Dreiseitige Hofreite. Das Wohnhaus bedeutender frühbarocker Fachwerkbau in sehr qualitätvoller Ausprägung. Starke durchgebogene Streben mit Fußgegenstreben. Im Giebel stehende Raute und Andreaskreuz, mehrfach profilierter Giebel. In der Schwelle Karnies, im Rähm des 1. Obergeschosses moderne Inschrift "Erbaut 1701, renoviert 1965". Nach örtlicher Überlieferung als Pfarrhaus von Romrod hierher übertragen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |