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Geschlossene Fachwerkhofreite, entstanden um 1820. Großvolumiges Wohnhaus ohne Geschossübersetzungen mit feinem Karnies. Die Giebelseite verschindelt. Regelmäßiges Fachwerk mit dreizinkigen Abbünden. Die Scheune komplett erhalten, ebenso das Wirtschaftsgebäude, das die dritte Seite der Baugruppe schließt. Einheitliche Anlage des frühen 19. Jhs. von typologischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |