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Hakenförmige Hofreite als städtebaulicher Abschluß der Weiherstraße. Das Scheunengebäude des 19. Jhs. teilweise umgebaut und gestört. Das Wohnhaus in Fachwerk, unter Putz liegend, giebelständig zur Straße mit übersetztem Geschoß. Der Giebel verschiefert. An der Traufseite im Reul sehr interessantes frühes Fachwerk noch des 17. Jhs. Starkes Karnies mit Hohlkehle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |