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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Herausragender Fachwerkwohnbau mit relativ reich ausgestatteter Fassade, giebelseitig zum Bach hin. Die Eckpfosten des Erdgeschosses noch frühes 18. Jh., ebenso der Giebel mit originaler Profilierung im Giebeldreieck. Das Fachwerk ansonsten im späten 18. Jh. teilweise erneuert, jedoch insgesamt ungestörter Verband. Wichtige raumgreifende Funktion innerhalb der Baugruppe (größeres Volumen als die Nachbarbauten und weiteres Vorspringen aus der Flucht).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |