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Eigenartiges Backhaus, traufständig zur Straße in Verbindung mit einem neueren, in Ziegelbauweise erstellten Spritzenhaus. Das Backhaus in einfachem, konstruktiven Fachwerk aus dem frühen 19. Jh. mit klassizistischer Freitreppe, ursprünglichem Türbeschlag. Die Gefache mit Ziegeln ausgefüllt. Lage im Ortsbild an der platzartigen Erweiterung mit Dorflinde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |