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Hofreite, L-förmig, das Haus giebelständig zur Straße. Scheunengebäude einfach. Das Wohnhaus stark verändert, jedoch mit bedeutenden Resten eines Fachwerkbaues des 17. Jhs. Sehr gute geschuppte Eckständer mit gedrehtem Säulchen und Sonnenradmotiv an der Giebelseite; umlaufendes Karnies. Das Fachwerk sonst teilweise stark verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |