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Wohnhaus einer Hofreite in U-förmiger Ausrichtung, im hinteren Bereich durch Neubauten massiv gestört. Das Wohnhaus in der Einmündung der Bachgasse, total verputzt, jedoch mit ursprünglichen kleinen Fenstern und Übersetzungen in den Geschossen, besonders im Giebel, was auf eine Entstehungszeit in der Mitte des 18. Jhs. schließen läßt. Wichtiger Bau in der Straßeneinmündung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |