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Hakenhofreite in ursprünglichem Erhaltungszustand, das Wohnhaus giebelständig zur Straße. Völlig asbestzementverkleidet, jedoch anhand der Proportionen und der Fensterteilung als Fachwerkbau des 18. Jhs. zu erkennen. Gutes Fachwerk zu erwarten. Zweiläufige Freitreppe. Im Hintergrund L-förmig anschließend Stall- und Scheunengebäude. Der Bau wirkt in den Straßenraum hinein und ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |