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Große Hofreite auf unregelmäßigem Grundriß, das Wohnhaus über Eck gestellt in den Straßenraum hineinragend als wichtiger, ortsbildprägender Bestandteil der Kreuzung der Straßen nach Schwickartshausen und nach Glashütten. Die Scheunen und Wirtschaftsgebäude unbedeutend, z. T. in Nadelholz. Das Wohnhaus 2. Hälfte 18. Jh., im hinteren Bereich mit späteren Anbauten. Zweiläufige Freitreppe, umlaufendes Karnies, starre, symmetrisch angeordnete Streben. Kulturdenkmal wegen seiner städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |