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Hofreite auf engem, unregelmäßigen Grundriß mit wenig Hoftiefe, verursacht durch die Straßensituation. Das Haus ragt in den Straßenraum hinein und wirkt als Blickfang im Ortsbild. Einfaches, spätbarockes Fachwerk mit doppeltem Karnies und verschaltem Quergebälk. Im Giebel ein Feuerbock im Kopfbereich, ansonsten relativ einfaches, konstruktives Fachwerk des auslaufenden 18. Jhs. Kulturdenkmal wegen seiner städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |