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Der geschwungene Verlauf der Friedensstraße, beginnend mit der malerischen Niddabrücke, wird begrenzt durch eine dichte Folge architektonisch eindrucksvoller Hofreiten des 17. und 18. Jahrhunderts. Die giebelständigen Wohnhäuser bilden in ihrer Dichte und Qualität sowie durch ihre frühe Entstehungszeit ein außergewöhnliches Ensemble oberhessischer Fachwerkbaukunst.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |