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Gut erhaltenes Fachwerkhaus des frühen 19. Jhs. in einfachen, konstruktiven Formen mit verschalter Balkenlage. Im Giebel des Hauses Inschrift: "DURCH WEISHEIT WIRD EIN HAUS GEBAUT, DURCH VERSTAND ERHALDEN, DENN MIT RATH MUSZ MANN KRIEG FÜHREN UND WO VIEL RATHGEBER SIND, DA IST DER SIEG. IM JAHR CHRISTI ANNO 1803".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |