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Straßendorf mit Wehrkirchhof in außergewöhnlich gutem, geschlossenen Erhaltungszustand. Gut ausgestattete Wetterauer Hofreiten reihen sich giebelständig aneinander und bilden ein geschlossenes Ensemble bäuerlicher Kultur des Barock. Die meisten Höfe sind im 18. Jh. entstanden, einige frühe Bauten entstammen noch der Wende des 16. zum 17. Jh. Das Dorf steht aufgrund seines guten Zustandes und seiner Dichte beispielhaft für das oberhessische Straßendorf und ist als Anlage von besonderer Bedeutung.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |