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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Großer Burgmannenhof des 16. Jhs. Massives Bruchsteinuntergeschoß, darauf Schwelle mit lat. Inschrift und Dat. 1577. Gut erhaltenes Fachwerk des späten 16. Jhs. Im massiven Erdgeschoßsockel auf der Traufseite mehrere Öffnungen, rundbogig bzw. angespitzt mit Inschrift "JOHANNES CHELIUS WPF ANNO DOMINI 1576". Kulturdenkmal einerseits wegen seiner baukünstlerischen Bedeutung und seiner Wirkung im Straßenbild, andererseits auch als eine für die Ortsgeschichte bedeutende, herrschaftliche Hofanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |