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Von der Straße zurückgesetzter, offener Hof, die Stall- und Wirtschaftsgebäude neueren Datums. Das Wohnhaus traufständig parallel zur Straße, zweigeschossig, das Untergeschoß im 19. Jh. erneuert. Im Obergeschoß starkes, reiches Fachwerk aus der 2. Hälfte des 17. Jhs. Überbreite Streben mit Kopfbändern, Tauornamentik. Klotzartige Balkenköpfe, Brustriegel durchbrochen. Frühester Bau am Ort.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |