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Sehr interessantes, frühes Doppelwohnhaus mit einwärts gebogenen, geschweiften Streben in sehr starkem Durchmesser, um 1660. Hart profiliertes Karnies. Wohl ehemals Doppelhaus, da in der Mitte Abbund, jedoch kein Wilder Mann, anschließend Stall- und Scheunengebäude, Mischtyp eines Einhauses, wohl 1. Hälfte 19. Jh. Das Doppelhaus hat die Nummern 12 und 16.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Baum |