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Für das Ortsbild wichtiger Gelenkbau an der Ecke Hinterstraße/Mittelstraße. Im Erdgeschoß verputzt, im Giebel verschiefert; im Obergeschoß sehr gutes Fachwerk aus der Zeit um 1700. Wilder Mann mit weit ausgreifenden Armen und Sporen. Im Obergeschoß s-förmige Schulterstreben. Kulturdenkmal wegen seiner Bedeutung für das Ortsbild und die oberhessische Holzarchitektur.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |